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Die Konrad- Adenauer-Stiftung, politischer Bildungstempel der CDU, und Wolfgang Pordzik, Leiter ihres Büros in Washington D.C., mußten kürzlich vor einem amerikanischen Gericht zu einer Reihe von Anklagepunkten wegen „Fehlverhaltens“ Rede und Antwort stehen. Pordzik war wegen antisemitischer Äußerungen, sexueller Belästigung, Psychoterror, seelischer Grausamkeit, Beschimpfung und ähnlicher Vorwürfe verklagt worden.

Der Prozeß war von vier ehemaligen Angestellten Pordziks ins Rollen gebracht worden. Der monatelange Schwurgerichtsprozeß fand am 15. Februar 1996 ein vorläufiges Ende, nachdem die zehnköpfige Jury nur auf einem der sechs Anklagepunkte zu einem einstimmigen Urteil gekommen war. Es gilt als wahrscheinlich, daß das Verfahren noch 1996 vor einer anderen Jury neu verhandelt wird.
   Obwohl, wie verlautet, die zehn Geschworenen Pordzik der seelischen Grausamkeit im Falle dreier der vier ehemaligen Angestellten für schuldig befanden, gaben sich die Kläger mit dem Geschworenenspruch nicht zufrieden. Um ihre weiteren Ansprüche durchzusetzen, beabsichtigen sie die Durchführung eines neuerlichen Gerichtsverfahrens zu den Anklagepunkten.
   Pordziks Rolle in der Öffentlichkeit besteht eigentlich darin, freundschaftliche Kontakte zu jüdischen Institutionen und Personen zu knüpfen und deren Verhältnis mit Deutschland zu verbessern. In Abwesenheit jüdischer Mitbürger soll er, gemäß der 31 Seiten umfassenden Klageschrift, ganz andere Töne von sich gegeben haben: „Juden sind schmutzig“, „Juden werden sich nie ändern“, „Juden wollen immer mehr“ oder „Juden sind heute genau so, wie sie immer waren“. Dies alles sind Aussagen, die ihm zugeschrieben werden. Ebenso habe er angemerkt: Vielleicht „hatte er [Hitler] ja gar nicht so Unrecht“.
   Weiter gaben die ehemaligen Angestellten, zwei Deutsche und zwei Amerikaner, beim Berufungsgericht des Verwaltungsbezirks Columbia zu Protokoll, daß Pordzik durch Worte und Taten im Büro „eine emotionale Terrorherrschaft“ errichtet habe und ihre Arbeit dadurch zu einem „einzigen Alptraum“ geworden sei.

„Verächtliche, abfällige und
antisemitische Äußerungen“

Nach ihren Aussagen seien die Angestellten gezwungen gewesen, in einer Umgebung zu arbeiten, die von „verächtlichen, abfälligen und antisemitischen Äußerungen geprägt war, die ihre Arbeit beeinträchtigten und ihnen ernste emotionale Probleme bereiteten.“

Alle Betroffenen wollten eigentlich für die Stiftung arbeiten, weil sie daran interessiert waren, ihre demokratischen Ideale hochzuhalten und sich für die Menschenrechte einzusetzen – beides erklärte Ziele der CDU. Doch in ihrer Klage heißt es: „ . . .Pordzik schockierte, beschämte und demütigte die Kläger wiederholt durch verächtliche, abfällige und antisemitische Bemerkungen, die die Zusammenarbeit der Kläger mit jüdischen Organisationen sehr schwierig und unangenehm machte.“

Unter anderem wurden folgende Vorwürfe erhoben:

  • Pordzik weigerte sich, Telefonanrufe von Mitgliedern der jüdischen Gemeinde entgegenzunehmen, obwohl er anwesend war. Er verlangte von seinen Mitarbeitern, ihn zu verleugnen oder Ausreden zu erfinden.

  • Er „äußerte sich wiederholt abfällig über jüdische Konferenzräume und Restaurants. Er bezeichnete sie als unzureichend, schmutzig und als für „hochrangige“ Deutsche ungeeignet.

  • In den von der Stiftung gesponserten Programmen bezeichnete er die jüdischen Teilnehmer als „unsere Juden“, die Programme selbst bezeichnete er als „unsere Judenprogramme“ – Begriffe, die nicht nur erniedrigend sind, sondern vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte auch eine ernste Beleidigung darstellen.

  • Als die betroffenen Angestellten die höchste Leitungsebene der Konrad-Adenauer-Stiftung um Hilfe baten, unterließ diese nicht nur eine gründliche Untersuchung der Vorwürfe und eine sofortige und effektive Korrektur, sondern leitete Maßnahmen gegen die Beschwerdeführer ein.

Für Pordzik, der sich Anfang 1995 in den amerikanischen Nachrichtenmedien damit gerühmt hatte, er habe seine ganze Laufbahn in den Dienst der deutsch-jüdischen Aussöhnung gestellt, sind diese Vorwürfe in der Tat belastend.

Sehr zum Ärger der CDU und Deutschlands selbst wurde über den Prozeß ausführlich in den amerikanischen Medien berichtet. Die Washington Post schrieb beispielsweise: „Es ist absolut verständlich, daß Pordzik beim Mittagessen im Embassy Row Hotel knallrot anlief und sich derart krampfhaft an seinem Teelöffel festhielt, daß sich das Blut in seiner Hand förmlich staute.“

Die Post berichtete weiter, daß die von ihr interviewten Leiter jüdischer Organisationen Pordziks Aufrichtigkeit bezweifelten. Es wäre keine Überraschung für sie, wenn sich die Behauptungen als wahr erwiesen.

Associated Press veröffentlichte eine Stellungnahme von M. Roy Goldberg, des Anwalts der drei betroffenen Frauen. Seiner Meinung nach sollte die Stiftung verurteilt werden. Es sei so „klar wie ungeheuerlich, daß die Stiftung das Problem kannte, aber nicht involviert werden wollte“.

Sexuelle Belästigung

Die drei weiblichen Kläger erheben gegen Pordzik zahlreiche Vorwürfe wegen sexueller Belästigung: „Täglich verseuchte Pordzik den Arbeitsplatz mit seinem offenen Spott, Beleidigungen und Erniedrigungen, um sie [die Frauen] aufgrund ihres Geschlechts einzuschüchtern.“

Pordzik machte angeblich einer der drei Frauen sexuelle Avancen, nachdem er zunächst alle drei aufgefordert hatte, bis zwei Uhr morgens bei ihm zu bleiben, um sich näher kennenzulernen und Cocktails zu trinken. Als die betroffene Frau versuchte, Pordzik durch die Erwähnung ihres Ehemannes zu entmutigen, erklärte er, daß er nichts von ihrem Mann hören wolle.

Bei einer anderen Gelegenheit hatte er angeblich alle drei Frauen geradezu wie „Geiseln“ in seinem schalldichten Büro festgehalten und sie gezwungen, ihm stundenlang zuzuhören und ihn anzuschauen.

Obwohl Pordzik die Behauptungen zurückgewiesen hatte und seine Anwälte und die der Stiftung alles versucht hatten, das Verfahren niederzuschlagen, sah Richterin Linda Turner-Hamilton die Bedingungen für die Anordnung eines Schwurgerichtsprozesses als erfüllt an.

Körperliche Angriffe

Doch nicht nur Angestellte der Konrad-Adenauer-Stiftung hatten das Gefühl, in der Nähe dieses Mannes die Hölle zu durchleben. Eine amerikanische Zeitung zitierte Pordziks Ex-Frau Sharon Seagraves mit den Worten: „Er neigt zu Wutausbrüchen und zu Gewalttätigkeiten.“

Der Artikel führt aus, daß Pordzik seine Frau wiederholt körperlich angegriffen habe. Die Folge seien Schnittwunden, Knochenbrüche, Narben, Verbrennungen, blaue Augen, gespaltene Lippen, zerrissene Kleidung und zertrümmerte Möbel gewesen. Frau Seagraves sagte aus, daß Pordzik sie mindestens 15 Mal körperlich gezüchtigt habe.

Pordzik ist weiterhin im Amt. Eine nachvollziehbare Erklärung dafür – seitens der Konrad-Adenauer-Stiftung und der deutschen Bundesregierung – steht bislang aus.

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