Staatliche Subventionen für die Amtskirchen unterlaufen die von der Verfassung geforderte Trennung von Kirche und Staat.
m Jahr 1919 schrieb die Weimarer Verfassung fest, daß es keine staatlich subventionierten Kirchen mehr geben dürfe (Artikel 138). Die Wirklichkeit sieht anders aus. Die Tinte, mit der dieser verfassungsmäßige Vorsatz zu Papier gebracht wurde, war noch nicht trocken, da wurde bereits gegen ihn verstoßen.
Mit Hilfe des Hitlerkonkordats aus dem Jahre 1933 zwingt die deutsche Regierung alle deutschen Bürger, Kosten wie Löhne, Gebäudeunterhaltung und andere Ausgaben der bevorzugten christlichen Amtskirchen zu übernehmen. Das Verfassungsprinzip der Trennung von Kirche und Staat (Artikel 140 Grundgesetz, Artikel 137 Weimarer Reichsverfassung) widerspricht jedoch eindeutig jener Übereinkunft, mit der sich die Nazis das Stillschweigen der beiden Großkirchen erkauft hatten.
Führt man sich einmal vor Augen, welche gigantischen Geldzuwendungen die beiden Großkirchen aufgrund jenes zweifelhaften Vertrags auch heute noch einstreichen, versteht man, warum sie ihre ergebenen Diener de facto in strategisch wichtige Regierungspositionen hieven. Sie müssen sicherstellen, daß dieses anrüchige Souvenir aus der Zeit der Naziherrschaft in das nächste Jahrtausend hinübergerettet wird – man hatte es sich schließlich ja durch kritisches Schweigen verdient.
Wie moralisch ist eigentlich dieses Konkordat? Die Kirche hat im Mittelalter rücksichtslos das Volk ausgeplündert und gigantische Reichtümer angehäuft. Diese Beute wurde ihr im Rahmen der Säkularisation wieder vom Staat abgenommen. Der Dieb wurde praktisch bestohlen. Ein Jahrhundert lang stritten Staat und Kirche über die Frage, wer von beiden der größere Dieb sei. Erst mit einem Reichskanzler mit entsprechendem „moralischem Format“, nämlich Adolf Hitler, fand man die geniale Lösung, die dem Staat seine Beute und den Kirchen eine tausendjährige Geldquelle sicherte. Zahlen soll ein Dritter, nämlich der Bürger, und der müßte ja erst gar nicht gefragt werden.
Amtliche Bevorzugung
Studien wie jene von Professor Horst Herrmann enthüllen den oftmals übersehenen Aspekt, daß die Bundesregierung Religionen in Deutschland ungleich behandelt.
Jeder berufstätige Bürger, der noch nicht aus der Kirche ausgetreten ist, zahlt „Kirchensteuer“ zur Finanzierung der evangelischen und katholischen Kirche – ein kirchliches Finanzierungssystem, das weltweit seinesgleichen sucht. Mehr als 17 Milliarden Mark Kirchensteuer wurden allein im Jahr 1993 eingezogen. Und was die meisten nicht wissen: Dieses gigantische Kircheneinkommen wird um weitere 16,3 Milliarden Mark aufgestockt. Geld, das aus den öffentlichen Kassen stammt, also den Steuerzahlungen aller Bundesbürger, ob Kirchenmitglied oder nicht.
Wofür wird der Großteil kirchlicher Einnahmen verwendet? Wer glaubt, er würde karitativen Zwecken zufließen, sieht sich getäuscht. 60 bis 70 Prozent der Kirchensteuer versickern in den Personalkosten der beiden Großkirchen und weitere zehn Prozent werden für den Bau von Kircheneinrichtungen verwendet.
Personen, die den katholischen und evangelischen Glauben in öffentlichen Einrichtungen fördern, werden staatlich subventioniert. So beispielsweise Religionslehrer, Theologieprofessoren und Militärpfarrer, um nur einige zu nennen.
Die Statistiken der vergangenen zehn Jahre sind höchst aufschlußreich. Sie dokumentieren, wieviel Geld aus den Taschen deutscher Steuerzahler in die Kirchen geflossen ist. So zahlte das Land Bayern im Jahr 1986 allein 900 000 Mark für Gehälter an Bischöfe und Erzbischöfe und 54,2 Millionen Mark für ihre Priester. Bis Anfang der neunziger Jahre schwoll diese Summe auf ganze 100 Millionen an, allein in Bayern.
Neben der Eintreibung der Kirchensteuer, die vorwiegend in die privaten Taschen der Bischöfe, Priester und ihrer Angestellten fließt, wird auch die Instandhaltung der Kirchen aus der staatlichen Subventionskasse bezahlt. Der Staat zahlt unter anderem für Renovierungen und neue Bauvorhaben, und zwar in einem solchem Ausmaß, daß die Kirchen mit den Groschen deutscher Steuerzahler einen unglaublichen Reichtum angehäuft haben. Man schätzt, daß allein die Ländereien der Amtskirchen eine Fläche von 5000 Quadratkilometern umfassen. Das ist beträchtlich größer als das gesamte Saarland. Und was ist dieser Grundbesitz wert? Großzügig geschätzt 400 Milliarden Mark.
Wie kommen diese erstaunlichen Profite zustande? Welche Rolle spielen evangelische und katholische Verbündete in höchsten Regierungspositionen? (Siehe: „Die dunkle Seite der Macht“.)
Geschäfte ohne Grenzen
Die Bestrebungen besorgter Bürger, die Nabelschnur zwischen Staat und Kirchen zu trennen, werden vor allem durch die Tatsache ausgelöst, daß geschäftstüchtige Kirchenmänner sich nicht allein mit den sowieso schon fetten staatlichen Pfründen zufrieden geben. Vielmehr engagieren sie sich darüber hinaus noch in rein kommerziell ausgerichteten Abteilungen für Investments und Beteiligungen.
Das finanzielle Engagement der Großkirchen bei Banken, Versicherungen, Industrieunternehmen und Verlagshäusern wird auf rund 15 Milliarden Mark jährlich geschätzt. Zusätzlich sind sie Teilhaber bei mehr als 140 Zeitungen und Zeitschriften in der gesamten Bundesrepublik.
Diese Fakten und Zahlen beantworten die Frage, warum die beiden Großkirchen lautstark und streitbar ihr warmes Nest verteidigen, auch wenn es von einem wahnsinnigen Diktator für sie gebaut worden ist.
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