ie Pfaffenhofener Hausfrau und ehemalige Single-Club Besitzerin (deren Kunden laut eigenen Aussagen systematisch von ihr ausgebeutet worden sind) hat einmal mehr vor Gericht verloren.
Renate Hartwig war in den letzten Jahren mit mehr als 25 Strafanzeigen konfrontiert, welche von Betrug über Verleumdung bis zur Volksverhetzung reichten. Die jüngste gerichtliche Niederlage betrifft ein Buch, in dem sie den Anwalt der Scientology Kirche durch grobe Falschdarstellungen seiner Person und seiner Rechtsvertretung für die Kirche verleumdete.
Die Folge: Hartwig samt zweier Verlagshäuser wurden zur Zahlung von 30.000 DM Schadensersatz verurteilt.
Hartwig hatte ihre Geschichte auf die Aussagen der pathologischen Lügnerin und Psychopathin Anita Sautter aufgebaut. Sautters Vorstrafen dokumentieren ihre kriminelle Energie, vornehmlich beim Fälschen von Urkunden und bei anderen Betrugsformen. So gab sich Anita Sautter mal als Ärztin, mal als Journalistin aus, obwohl sie weder die einen noch die anderen Qualifikationen jemals besessen hat.
Im Mai 1993 behauptete Sautter vor dem Amtsgericht Memmingen, die Scientology Kirche hätte sie zu ihren Straftaten angehalten. Als jedoch Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln und Beamte aus den Landeskriminalämtern Bayern und Baden-Württemberg sowie die Hamburger und Münchner Staatsanwaltschaft versuchten, diesen Behauptungen nachzugehen, verstrickte sich Sautter in Widersprüche und konnte keine klaren Angaben machen. Stattdessen änderte sie ihre Geschichte täglich, um ihre Widersprüche durch neu erfundene Lügen auszuräumen.
Doch weder die Tatsache, daß ihre Informantin Sautter in einem Gefängnis in der Nähe von Augsburg inhaftiert war, noch der Umstand, daß alle professionellen Ermittlungsbeamten Sautter als absolut unglaubwürdig einstuften, hinderten Hartwig daran, ein Buch auf diese Lügengeschichte aufzubauen.
Hartwigs Anschuldigungen gegen den Anwalt der Kirche basierten einzig und allein auf der blühenden Phantasie Anita Sautters. Ihre Lügen waren so offensichtlich, daß
selbst die Beklagte Hartwig in dem später folgenden Gerichtsverfahren keine Erklärung für den Umstand finden konnte, daß das Haus, in welchem Sautter laut eigenen Behauptungen den Anwalt getroffen haben wollte, gar nicht existiert.
Hartwig sind seit der Veröffentlichung ihres Buches zwischenzeitlich in diversen Klagen 21 darin enthaltene Aussagen gerichtlich untersagt worden.
Ein vom Landgericht Münchnen I am 5. Juli 1995 veröffentlichtes Urteil hatte zur Folge, daß diese Auflage des Buches aus dem Handel gezogen und vernichtet werden mußte. Somit stand fest, daß Hartwigs und Sautters Geschichten in das Reich der Märchen gehörten.
Aber trotz dieses Rückschlags, den ihr grandioser Plan zur Selbstbereicherung hinnehmen mußte, präsentierte Hartwig eine „aktuelle“ Neuauflage ihres Buches, aus welcher die betreffenden Stellen angeblich alle entfernt worden waren.
Ihre unhaltbaren Behauptungen über den Rechtsanwalt der Kirche waren jedoch auch in der „aktualisierten“ Neuauflage enthalten. Die Folge: Eine weitere Schadensersatz- und Unterlassungsklage gegen Hartwig und ihre Verleger, den Heyne- und den Weltbild-Verlag.
Im November 1995 kam es in der Sache des Anwalts gegen Hartwig, Weltbild- und Heyne-Verlag vor dem Landgericht München I zur Verhandlung. Da frühere Verfahren gegen Hartwig bereits ergeben hatten, daß ihre Behauptungen über den Anwalt der Kirche frei erfunden waren, konnte das Gericht auf die Anhörung von Zeugen verzichten.
Aufgrund der eindeutigen Rufschädigung wurden die Beklagten zu einer Schadensersatzzahlung von 30.000 DM verpflichtet.
Einsicht ist nicht gerade die Stärke der Beklagten: In ihrer gegen das Urteil eingelegten Berufung pochten Hartwig und Verlage weiterhin auf ihr vermeintliches Recht, den Anwalt zu verleumden.
Mittlerweile wurden von vier weiteren Personen, die in dem besagten Buch ebenfalls falsch angeschuldigt worden waren, ähnliche Klagen eingereicht.
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