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Europäische Reise für Religionsfreiheit
 
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Österreich von der internationalen Menschenrechtskommission kritisiert
Delegationen von 55 Nationen besuchten jährliches Treffen der Organisation für Sicherheit und Kooperation in Europa. Österreich vorgeladen wegen „steigender Intoleranz gegenüber religiösen und Glaubensgruppen“


Vertreter der Europäischen Union kritisierten das von der Österreichischen Regierung verabschiedete Gesetz, das Minderheitsreligionen „Willkürmaßnahmen“ aussetzt.

 M ehr als 500 Repräsentanten von europäischen Regierungen und Menschenrechtsorganisationen versammelten sich im Oktober in Warschau zur jährlichen Konferenz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) – einer der wichtigsten internationalen Gruppierungen, die dafür verantwortlich sind, die Stabilität der Menschenrechte zu garantieren.

Einige Länder wurden für ihre Verbesserungen bei der Einhaltung der Menschenrechte gelobt, andere aber wurden kritisiert, weil sie den zerstörerischen Weg der religiösen Intoleranz und Diskriminierung gegangen sind. Peinlicherweise war Österreich in dieser letzten Gruppe stark präsent. Es teilte sich diesen ruhmlosen Platz mit Rußland, einigen Regionen der ehemaligen Sowjetunion und Deutschland, dessen kürzlich abgewählte CDU-Regierung Modell stand für die despotischen Maßnahmen der ÖVP.

Eine offizielle Stellungnahme der Europäischen Union an die OSZE stellte folgendes fest: „Viele Dinge haben sich verbessert. Die große Mehrheit der Gläubigen kann ihrem Glauben nachgehen, beten und ihren religiösen Pflichten ohne Einmischung des Staates nachkommen.“

In krassem Kontrast dazu stand weiters zu lesen: „In einigen Ländern ... haben neue Regierungen nicht immer die Freiheit gebracht, auf die sie (neue und Minderheitsreligionen) ein Recht haben.“

Rußland wurde als (ein) Beispiel zitiert. Der Bericht führte aus, daß seit dem diskriminierenden Gesetz von 1997, das religiöse Gruppen der Regierung unterstellt, „etliche nicht traditionelle religiöse Gruppen unter Druck gesetzt wurden und unter Willkürmaßnahmen des Staates zu leiden hatten.“

Namentlich wurden Mitgliedsstaaten der Europäischen Union höflicherweise nicht genannt, jedoch fand man im Bericht folgenden Hinweis: „ähnliche Gesetze existieren in anderen Ländern, und die Kritik, die ich soeben äußerte, gilt ebenso für jene Länder.“

Österreich ist ganz offensichtlich eines „jener Länder“. Menschenrechtsexperten hatten das im Jänner 1998 von der Österreichischen Regierung verabschiedete „Anerkennungsgesetz für Bekenntnisgemeinschaften“ als sogar noch schlimmer als sein russischer Vorläufer beschrieben.

Darauf hoffend, Österreich würde durch ihre Erklärungen von weiterer Kritik ausgenommen, erklärte die Delegation aus Wien, daß das Gesetz „aus historisch gewachsenen Traditionen“ bestehe.

Doch niemand ließ sich täuschen. Eine „historische Tradition“ von Diskriminierung ist keine gute Verteidigung vor einer internationalen Menschenrechtsorganisation. Weiters zeigt das Gesetz weder die historische Tradition noch den Willen der Österreicher. Es repräsentiert den Willen der ÖVP, von ein paar Bigotten aufgewühlt, die das Gesetz trotz der Opposition der anderen Parteien durchgebracht hat.

„Diskriminierung legalisieren“

Dr. Laila Al-Marayati, Delegierte der OSZE aus den Vereinigten Staaten, hat die „vererbte Ungleichheit“ der Österreichischen Gesetze auf das Schärfste verurteilt, die sie als „die Legalisierung von Diskriminierung religiöser Gruppen“ beschreibt.

Weiters zeigte sie auf, daß das Gesetz eine ganze Reihe an OSZE-Grundprinzipien verletzt, welche Österreich selbst vor einigen Jahren vorgeschlagen hat, über welche abgestimmt wurde und nun in den OSZE-Vertrag übernommen wurden, bekannt als das „Wiener Abschlußdokument“.

Der Helsinki-Abschlußpakt – mit diesem wurde 1975 die OSZE gegründet – hatte bereits festgehalten, daß die Teilnehmerstaaten „die Menschenrechte und die grundlegenden Freiheiten, inklusive der Freiheit des Denkens, Gewissens, der Religion oder des Glaubens, ohne Unterscheidung der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion, respektieren werden.“

Das Wiener Abschlußdokument bestärkte auf Verlangen Österreichs das Prinzip der Nichteinmischung der Regierung in religiöse Gruppierungen und rief die Teilnehmerstaaten dazu auf, „ein Klima der gegenseitigen Toleranz und des Respekts“ für alle religiösen Gruppen zu schaffen.

Das ist ein besserer Ausdruck Österreich’s „historische Tradition“ als die Diskriminierung, die dem Anerkennungsgesetz vom Jänner 1998 zugrunde liegt.

In Warschau riefen die Vereinigten Staaten Österreich auf „zu erkennen, daß dieses Gesetz andere Staaten dazu veranlassen könnte, ebenfalls nachteilige Gesetze zu erlassen“, und drängten die Regierung daher, „das existierende Gesetz zu verbessern“.

Die Botschaft der Europäischen Union betonte, daß es nicht den Staaten überlassen bleibe zu entscheiden, was Religion sei und was nicht. „Wenn religiöse Freiheit vollständig garantiert wird, ist das ein Beitrag zu einer stabileren, freieren und friedlicheren Gesellschaft, eines der Ziele des OSZE-Prozesses.“

Leider bevorzugen einige führende ÖVP-Mitglieder ganz offensichtlich immer noch das CDU-Modell, das Deutschland einen ganz enormen Verlust an internationalem Respekt beschert hat.


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