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Ihre Hilfe ist verboten - Behörden-Wahnsinn  in Stuttgart

Eine Stadtverwaltung läuft Amok



''H ilfe verboten“, so der Tenor einer Anordnung, die vom Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart erlassen wurde - jüngster Höhepunkt ihrer Kampagne der Vorurteile gegen die Scientology Kirche.

     Die Anordnung mit dem Buchungszeichen 5.4858.700 124.7 trat am 29. Januar in Kraft. Sie lautet:

     „Dianetik Stuttgart Scientology Kirche e.V., ihren Mitgliedern und Mitarbeitern oder sonst Beauftragten wird ab sofort untersagt, in der Klett-Passage, in der Rotebühl-Passage, auf dem Schloßplatz oder auf anderen öffentlichen Verkehrsflächen an Obdachlose Getränke, Essen und Kleidung zu verteilen sowie ihnen Wohnplätze in Häusern anzubieten, die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag angemietet wurden.“

     Seit geraumer Zeit hatten Stuttgarter Scientologen regelmäßig warme Mahlzeiten und Kleidung an Obdachlose ausgegeben. Diese Aktionen wurden ausschließlich von freiwilligen Helfern finanziert und durchgeführt - ohne daß der ohnehin desinteressierten Stadt irgendwelche Kosten entstanden wären. Von den Obdachlosen wurde niemals eine Gegenleistung verlangt oder angenommen. Niemals wurden irgendwelche Behörden oder andere Privatinitiativen um Unterstützung für das Hilfsprogramm gebeten.

     Wegen der „Dringlichkeit“ der Angelegenheit wurde der Scientology Kirche die Anordnung der Stadt noch am selben Tag per Handzustellung überbracht.

     Wie ernst es der Landeshauptstadt damit ist, dieses „undeutsche“ Verhalten auszumerzen, zeigt das Strafmaß für Ungehorsam:

     „Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird... ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000,- DM angedroht.“

     In der Verfügungsbegründung kommt das ganze Ausmaß der behördlichen Paranoia zum Ausdruck: „Außerdem ist die Annahme begründet, daß die vordergründig sozialen Hilfsaktionen dazu dienen sollen, Ihr schlechtes Ansehen in der Öffentlichkeit zu verbessern.“

     Und um dem Ganzen die Krone bürokratischer Willkür aufzusetzen: „Für diesen Bescheid wird ... eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,- DM erhoben.“

     Mit anderen Worten: Die Scientology Kirche muß für die Unterdrückung ihrer karitativen Werke auch noch bezahlen; sie wird zur Kasse gebeten für einen Verwaltungsakt, der sowohl das Grundgesetz wie auch internationale Menschenrechtsabkommen, zu deren Einhaltung die Bundesregierung verpflichtet ist, verletzt.

     Die politisch verordnete Diskriminierung von Scientology Kirchen und ihren Mitgliedern wurde u.a. von der UN-Menschenrechtskommission, dem US-Außenministerium, dem Rutherford Institute, Abgeordneten des britischen House of Lords und des holländischen Parlaments und von jüdischen Wissenschaftlern verurteilt.

     Und die offizielle Antwort unserer Politiker? „Diese Leute verstehen Deutschland nicht.“

     Vielleicht hat Bundeskanzler Kohl recht, und die Welt versteht Deutschland wirklich nicht.

     Aber sehr viel wahrscheinlicher hat er Unrecht, und die Welt versteht sehr wohl!

Epilog

     Fünf Tage nach Erlaß der Anordnung, am 3.Februar 1997, wird sie nach Widerspruch der Scientology Kirche niederschriftlich dahingehend eingeschränkt, daß es der Scientology Kirche nunmehr doch erlaubt ist, auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen weiterhin an Obdachlose Getränke, Essen und Kleidung zu verteilen. Ehrliche Einsicht einiger Weniger oder nur „Schadensbegrenzung"? Denn zu diesem Zeitpunkt lag die Stuttgarter Anordnung bereits auf dem Tisch zahlreicher internationaler Menschenrechtsgremien.Ende


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