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Österreich im Scheinwerferlicht
Religiöse Diskriminierung in US-Regierungsanhörung


Mitglieder des amerikanischen House of Representatives International Relations Committee (links oben) bei der Anhörung der Aussagen von Menschenrechts- und Religionsvertretern über Versuche, freie Religionsausübung in Österreich, Deutschland, Frankreich und Belgien einzudämmen. Über Video von Österreich aus sprach Rev. Robert A. Hunt, seit 1977 Pastor der Vereinigten Methodistenkirche in Wien. Weitere Sprecher waren Robert Seiple, US-Botschafter für Internationale Religionsfreiheit (ganz links); Rev. N. J. L’Heureux vom Nationalen Kirchenrat (Mitte links); und Philip Brumley, Leiter der Rechtsabteilung der Zeugen Jehovas (links).

 Ö
sterreich war unter jenen vier EU-Ländern, deren Umgang mit Minderheitenreligionen am 14. Juni in einer Anhörung durch das American House of Representatives International Relations Committee, eines der mächtigsten Aussenämter international, beleuchtet wurde.

Die Anhörung konzentrierte sich auf Österreich, Deutschland, Frankreich und Belgien, jene vier westeuropäischen Länder, die wiederholt von den Menschenrechtsbehörden für die Verletzung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Menschenrechtskonventionen herausgestellt wurden.

„Natürlich ist es als solches in Westeuropa gesetzlich nicht verboten, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen, öffentlich oder privat Gottesdienste abzuhalten“, sagte der US-Vertreter Benjamin Gilman, Vorsitzender des Komitees, vor einem Auditorium von Kongressmitgliedern, Sprechern, Beobachtern und Presseleuten.

„In der Praxis jedoch führt ein Bekenntnis zu einer Minderheitenreligion sehr oft zu Diskriminierung.“ Der Verlust des Arbeitsplatzes, des Sorgerechtes für das eigene Kind, die Verweigerung von Ausbildungsmöglichkeiten oder des Status als Pflegeeltern wurden als Beispiele genannt.

Gilman führte weiter aus, wie religiöse Diskriminierung von politischen Parteien nicht verhindert, sondern im Gegenteil eher gefördert wird, wie aus einigen Fällen ersichtlich ist — z. B. die Zusammenstellung und Veröffentlichung von Listen sogenannter „Sekten“ durch die Regierung, obwohl die Förderung religiöser Toleranz eine internationale Menschenrechtsverpflichtung darstellt.

„Beschwerden über derartige Probleme gelten besonders und häufig und lautstark den Ländern Österreich, Belgien, Frankreich und Deutschland.“

Zusammenhang mit steigendem Extremismus

Botschafter Robert Seiple, US-Botschafter für Internationale Religionsfreiheit, bezeugte in besagter Anhörung die Existenz religiöser Diskriminierung in Österreich und den drei anderen Ländern.

Verstösse gegen die Konventionen der Religionsfreiheit umfassen in Österreich eine seit langem geführte Kampagne gegen ausgewählte religiöse Gruppen, die als „inakzeptabel“ befunden wurden. Seiple bezog sich dabei auf die Broschüre, die vergangenen September vom Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen herausgegeben wurde, und worin verschiedene nicht-anerkannte religiöse Gruppen, einschliesslich der Zeugen Jehovas, in entschieden negativer und verleumderischer Art und Weise beschrieben sind.

Es wurde auch die Sorge angesprochen, dass die österreichische Regierung ihre Aktivitäten gegen die nicht-anerkannten Religionen intensivieren könnte und damit Österreichs Verpflichtung, Religionsfreiheit zu garantieren, nicht nachkommen würde.

Robert A. Hunt, seit 1977 Pastor der Vereinigten Methodistenkirche in Wien, sieht einen direkten Zusammenhang zwischen dem Ansteigen des politischen Extremismus in Österreich sowie in den anderen, bei der Anhörung thematisierten Ländern und der anti-religiösen Bewegung.

„Ich denke, dass es in Österreich einen gewissen Zusammenhang gibt“, meinte Pastor Hunt und führte ein Video vor. „Die kürzliche politische Kampagne, die Bilder von offensichtlich ,wirklichen‘ Österreichern als Gegensatz zu offenbar ,nicht wirklichen‘ Österreichern herausstellt, basiert sicher auf einem Klima, das eine Art von deutsch-katholischer Persönlichkeit als die wahrhaft österreichische darzustellen versucht — alles andere sei nicht wirklich österreichisch. Und ich glaube, dass diese Art von politischem Extremismus und Nationalismus bestimmt mit dem Anstieg von Aktionen gegen religiöse Minderheiten zu tun hat.“

Er berichtete, seine Kirche sei bereits mehrmals als „Sekte“ bezeichnet worden, wohl bedingt durch den Umstand, dass fast ein Drittel der Mitglieder afrikanischer Abstammung seien. „In einem Fall“, so Pastor Hunt, „wurde uns gesagt: ,Wir wissen, dass alle diese Afrikaner Sektenmitglieder sein müssen.‘“

Ungleichheit der Religionen

In Diskussionen über Fragen der Religionsfreiheit in Österreich kam in den letzten Jahren unausweichlich das Religionsgesetz vom Dezember 1997 zur Sprache, welches Religionen in drei bestimmte Kategorien einteilte und für Minderheitenreligionen viel grössere Hürden schaffte, gleiche Rechte wie andere Religionen zu erwerben.

Philip Brumley, Leiter der Rechtsabteilung der Zeugen Jehovas, legte dar, wie sich die Zeugen Jehovas in Österreich in einem Jahrzehnt durch das Polit- und Rechtssystem arbeiteten mit dem Ziel, denselben Status wie andere Religionen zu erlangen. „Gerade als wir drauf und dran waren, diesen religiösen Status zu erhalten“, sagte Brumley, „versammelte sich die nationale Gesetzgebung und verabschiedete das Gesetz. Dieses neue Gesetz verlangt zunächst eine 10jährige Wartezeit für jegliche Organisation, die um Anerkennung als Religion ansucht. Das Gesetz findet nur auf die Zeugen Jehovas Anwendung. Niemand sonst sucht derzeit um diesen Status an. Es wurde genau im Hinblick auf uns erlassen.“

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„Ich möchte betonen, dass der Massstab, der an diese Länder durch die Vereinigten Staaten angelegt wird, der Massstab ist, den sie selbst akzeptiert haben.“
— Botschafter Robert Seiple

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Österreichs Botschafter in Amerika, Peter Moser, verneinte in einem Schreiben an das House of Representatives International Relations Committee vom 13. Juni 2000, dass österreichisches Recht die Menschenrechte verletzen würde, und betonte, dass im Falle von Übertretungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung eingelegt werden könne.

Aber nicht nur nicht-anerkannte Religionen haben in Österreich Diskriminierung erfahren. Obwohl die Methodisten eine staatlich anerkannte Religion sind, „sind sie nicht frei von offiziellen und inoffiziellen Vorurteilen“, sagte Pastor Hunt von der Vereinigten Methodistenkirche in Wien. Er nannte Beispiele, wo ihm das Mieten eines Hotelzimmers verweigert wurde. Er erzählte auch von einem Mitglied, dessen Verlobter, einer röm.-kath. Religionslehrerin, für den Fall ihrer Heirat mit dem Methodisten der Verlust ihres Jobs angedroht wurde.

„Eine derartige Situation kann kaum ohne Zwangswirkung sein“, sagte Pastor Hunt. „Staatsmittel werden an die Vernichtung einer religiösen Gruppe verschwendet, nur zur Durchsetzung der eigenen, eigentümlichen Überzeugungen.“

„Das Problem der Vorurteile ist leider im österreichischen Recht verwurzelt“, setzte er fort. „Auf einer symbolischen Ebene besagt es, dass die österreichischen Gerichtshöfe noch immer ein Kruzifix sichtbar anzubringen hätten, ein Symbol, das kaum dazu geeignet ist, in Nicht-Katholiken Vertrauen zu einem vorurteilsfreien Rechtssystem zu erwecken.“

Neben der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) haben auch die Internationale Helsinki-Föderation (IHF) sowie andere internationale und europäische nicht-staatliche Menschenrechtsbehörden und eine Unzahl von amerikanischen Menschenrechtsgruppen sowie das US-Aussenministerium westeuropäische Regierungen in steigendem Masse für deren religiöse Diskriminierung verurteilt.

„Ich möchte betonen, dass der Massstab, der an diese Länder durch die Vereinigten Staaten angelegt wird, der Massstab ist, den sie selbst akzeptiert haben“, sagte Botschafter Robert Seiple. „Sie alle haben die internationalen Dokumente, durch welche die Freiheit von Religion und Überzeugung geschützt wird, unterzeichnet, darunter die Allgemeine Menschenrechtsdeklaration, die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das Internationale Abkommen über zivile und politische Rechte.“


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