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Justiz im Würgegriff
 
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Kurz notiert

Bundesarbeitsgericht: Scientology-Mitarbeiter verfolgen keine wirtschaftlichen Ziele

Über Jahre zitierten einschlägige staatliche Stellen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahre 1995 als Beleg für eine angeblich wirtschaftliche Betätigung der Religionsgemeinschaft Scientology – obwohl diese Entscheidung schon immer isoliert im Rechtsraum stand. Jetzt lenkte das oberste Arbeitsgericht selbst ein. In einem Beschluss vom Oktober 2002 stellte das BAG fest, dass bei einem hauptamtlich tätigen Mitglied in Scientology kein Arbeitsverhältnis vorliegt (Az 5 AZB 19/01). Mit der Tätigkeit werden keine Erwerbsabsichten verfolgt, sondern ideelle Ziele, konstatierten die Richter an einem exemplarischen Fall. Hinsichtlich der Frage der wirtschaftlichen Betätigung verweist das BAG auch auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 6. November 1997, bei dem die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wirtschaftsbetriebs bei einer Scientology Kirche generell verneint werden (Az. BVerwG 1 C 18.95). Damit liegt jetzt auch das BAG auf einer Linie mit anderen deutschen Obergerichten.

Scientology-Mitglieder reichen Klage ein beim UN-Menschenrechtskomitee

„Der Status von Scientology war Thema vieler Diskussionen während des in diesem Bericht abgedeckten Zeitraums. Die US-Regierung drückte ihre Besorgnis über die Verletzung individueller Rechte aufgrund der Religionszugehörigkeit aus, sowie über das Diskriminierungspotenzial im internationalen Handel, das sich aus der Überprüfung ausländischer Firmen auf Scientology-Zugehörigkeit ergibt.“

U.S.-Außenministerium, Bericht zur Lage der internationalen Religionsfreiheit 2002, 7. Oktober 2002

Zum ersten Mal haben Mitglieder der Scientology Kirche aus Deutschland beim Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen in Genf eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Der Ausschuss untersucht Fälle von Diskriminierung und veröffentlicht die Ergebnisse.

Wenn die Klage Erfolg hat, müsste die Regierung der Bundesrepublik Deutschland von diskriminierenden Praktiken Abstand nehmen, die seit über einem Jahrzehnt Gegenstand der Kritik internationaler Menschenrechtsgremien sind.

Leisa Goodman, Leiterin der Abteilung für Menschenrechte in der internationalen Scientology Kirche: „Seit über einem Jahrzehnt verweigert die Regierung der Bundesrepublik Deutschland Tausenden von Scientologen und Mitgliedern anderer Minderheitsreligionen demokratische Grundrechte. Trotz Dutzender von Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen, in denen derartige Praktiken verurteilt werden, hat die Regierung nichts geändert. Wir sind zuversichtlich, dass das Menschenrechtskomitee feststellt, dass Deutschland seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen verletzt hat.“

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