In Amerika ist Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen selbstverständlich und nicht nur eine Sache der Medien. Behörden und Gerichte ziehen am selben Strang, nach dem Motto: Kein Pardon für korrupte Staatsbedienstete!
Ganz im Gegensatz dazu bewegen sich die Bemühungen des Hamburger Innensenats, seine Mitarbeiterin Ursula Caberta der Gerechtigkeit zuzuführen, in einer Grauzone zwischen Täterschutz und Begünstigung.
Cabertas Vorgesetzte übten massiv Druck auf das amerikanische Gericht in Tampa aus, um eine Aufklärung des Korruptionsverdachts zu verhindern. Sie fordern nachhaltig, das Verfahren vor deutschen Gerichten durchzuführen.
Wie so ein Verfahren aussehen soll, zeigt eindringlich ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 12.12.2001.
O-Ton Gericht: „Es ist allein Sache des Dienstherrn bzw. öffentlich- rechtlichen Arbeitgebers, im Falle von dienstlichen Vergehen gegebenenfalls disziplinarrechtlich bzw. arbeitsrechtlich gegen den jeweiligen Bediensteten vorzugehen. Einen Anspruch hierauf hat der Bürger, der von dessen Tätigkeit betroffen ist, nicht.“ (Aktenzeichen 7 VG 4025/2000)
Schmiergeldzahlung oder nicht: Einen Anspruch auf Auskunft über Zeitpunkt und Höhe der an Caberta geleisteten Geldzahlung habe der Kläger gleichfalls nicht, so das Urteil weiter, weil auch hier kein Rechtsschutzbedürfnis gegeben sei.
Folgt man der merkwürdigen Begründung des Gerichts, muss der Bürger korrupte und befangene Amtsträger auch in eigener Sache erdulden, es sei denn, der vorgesetzte Dienstherr schreitet nach Gutdünken ein – natürlich ohne dass er sich großen Zwang auferlegt. Einen demokratisch gewählten Volkstribun mit kurfürstlichen Allüren darf es nach dem Geist der Hamburger Verfassung aber nicht geben.
Unter diesen Vorzeichen ist die Empörung der Caberta-Vorgesetzten auf die amerikanische Wahrheitsfindung erklärlich. Die Verdunkelungstaktik ist dennoch gescheitert.
Gefordert bleibt der neue Innensenator weiterhin, jetzt wo dank des Internets der Scheck auf dem Tisch liegt. Ein rechtsfreier Raum, in den weder Gerichte noch der Bürger eingreifen können, käme einer vollständigen Verwilderung behördlichen Handelns gleich.
Rückhaltlose Aufklärung ist gefragt, nicht Aufklärung ohne Rückgrat.
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