14. Akt
Ein Scheck verschwindet
Mitwirkende: Ein Richter und die anwaltliche Vertretung Frau Cabertas, Mr. Meythaler
Ort: Tampa, Florida, United States District Court
Zeit: 24. Oktober 2001
Nachdem Ursula Caberta im Rahmen eines anderen Gerichtsverfahrens bereits zugegeben hatte, ein „Darlehen“ von Robert Minton erhalten zu haben (siehe Kasten unten rechts), unternimmt das Gericht in Tampa erneut den Versuch Unterlagen einzusehen, die den von Caberta grundsätzlich eingestandenen Vorgang näher dokumentieren:*
Verteidiger: „Sie [Ursula Caberta] hat der Rechtsvertretung des Klägers gegenüber wiederholt mitgeteilt, dass diesbezüglich vorhandene Dokumente der Verfügungsgewalt der Regierung von Hamburg unterliegen und sie nicht die Erlaubnis besitzt, diese beizubringen.“
Richter: „Schließt das ihre Kontounterlagen mit ein?“
Verteidiger: „Also, bezüglich Kontounterlagen – ihrer Aussage nach, wenn irgendwelche Dokumente existieren, einschließlich Kontounterlagen, dann wären sie Eigentum der Regierung von Hamburg.“
Richter: „Hat sie – Sie wollen sagen, dass sie kein Privatkonto hat, Mr. Meythaler?“
Verteidiger: „Doch, Sie hat ein eigenes Bankkonto. Sie hat auch eigene Belege, die ihr gehören. Aber die, nach denen hier verlangt wird – die möglicherweise zeigen –, die irgendeinen Empfang von Geldern von Mr. Minton aufzeigen oder auch nicht aufzeigen, befinden sich nicht mehr in ihrem Besitz. Sie hat keinerlei solche Unterlagen mehr. Sie wurden weggeworfen. Sie bewahrt Kontounterlagen nicht so lange auf.“
Richter: „Und führen die Banken keine Belege?“
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„Herausgekommen ist ein Pamphlet, das den Hexenhammer des unseligen Hexenverfolgers Heinrich Kramer alias Institoris als friedliche Hauspostille erscheinen lässt.“
(DIE ZEIT am 20. Februar 2002 über das neueste 100-seitige Machwerk aus dem Hause Caberta zum Thema Okkultismus)
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Verteidiger: „Es ist gut möglich, dass sie welche führen.“
Richter: „Die Belege für das Privatkonto unterliegen also der Verfügungsgewalt Ihrer Mandantin. Es ist praktisch so, als ob jemandem ein monatlicher Kontoauszug fehlt und er diesen dann von der Bank anfordert.“
Verteidiger: „Ob das so geht oder nicht, weiß ich nicht. Also, man kann das hier bei uns so machen. Ich weiß, dass ich das bei meiner Bank so machen kann. Ich weiß nicht, ob das so geht …“
An diesem Punkt gibt das Gericht vorerst auf und leitet zu einer anderen Frage über.
15. Akt
Die Geduld des Gerichts verschwindet
November 2001: Das US-Gericht verurteilt Caberta wegen „ausweichenden“, „unkooperativen“ und „streitsüchtigen“ Verhaltens zum zweiten Mal zur Erstattung unnötig verursachter Kosten.
16. Akt
Frau Caberta verschwindet
Februar 2002: Das US-Gericht verurteilt Caberta zu weiteren 5000 Dollar Schadenersatz und versucht erneut, die Frage der Geldzuwendungen an die deutsche Senatsangestellte zu klären. Die gerichtliche Einvernahme Cabertas wird auf den 25. Februar 2002 festgesetzt.
Ursula Caberta taucht ab.
Der Minton-Scheck taucht auf.
Fazit: Ursula Caberta kassiert privat das große Geld und der Hamburger Steuerzahler finanziert ihren Prozess.
*Auszüge aus dem amtlichen Gerichtsprotokoll
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