2. April 2000:
In der Londoner Sunday Times erscheint ein erster Artikel über die Verstrickungen des international tätigen Finanzhais Robert Minton in die Ausbeutung des Landes Nigeria und über seine Verbindungen zu der früheren nigerianischen Militärdiktatur. Englische Zeitungen veröffentlichen eine Vielzahl weiterer Artikel über Mintons anrüchige Geschäfte.
6. April 2000:
Ursula Caberta fährt den roten Teppich der Hamburger Innenbehörde aus, um Robert „Bob“
Minton zu empfangen. Minton ist Prozessgegner der Scientology Kirche in den USA, was ihn in den Augen der Innensenatsangestellten, die dem Neutralitätsgebot unterliegt, sofort qualifiziert. Auf einer Pressekonferenz in der Behörde darf sich Minton als „Scientology Gegner“ darstellen.
3. Juni 2000:
Bei einer Festveranstaltung in Leipzig erhält Minton einen „Menschenrechtspreis“, verliehen von einem „Bürgerkomitee für Menschenrechte und Religionsfreiheit in den USA“. Nachforschungen ergeben, dass der Sitz des Komitees identisch ist mit der Adresse des Berliner „Anti-Sekten-Pfarrers“ Thomas Gandow, lutherischer Chef-Inquisitor und Gegner der Religionsfreiheit schlechthin. Der „Menschenrechtspreis für Ganoven“, wie er fortan genannt wird, gerät zur Groteske. Mitorganisatorin und im „Preisverleihungskomitee“: Ursula Caberta. Sie ist sich auch nicht zu schade, den selbst gestrickten Preis höchstpersönlich an Robert Minton zu überreichen und die Laudatio zu halten. Minton wird sich wenig später dankbar zeigen.
23. Juni 2000:
Die Generalstaatsanwaltschaft in Genf muss sich mit einer nicht alltäglichen Strafanzeige gegen Robert Minton auseinandersetzen: Die Republik Nigeria bezichtigt ihn des Betrugs, der Urkundenfälschung und der Geldwäsche. Er soll als Helfer der früheren Militärdiktatur Milliarden aus dem Land geschleust haben, was er und seine Verbündeten heftig in Abrede stellen. Der Hamburger Innensenator Wrocklage ist über Mintons zweifelhaften Ruf informiert, unternimmt aber nichts.
Juli 2000:
Ursula Caberta wird von einem mittlerweile aufgelösten „Lisa McPherson Trust“ in die USA eingeladen, Luxushotel inklusive. Der „Trust“ ist ein getarntes Investmentvehikel Robert Mintons, mit dessen Hilfe er Profite aus Prozessen gegen eine amerikanische Scientology Kirche „erwirtschaften“ will. Nur: Es steht nicht gut um den ersehnten Millionen-Dollar-Jury-Spruch. Die Geheimwaffe aus Deutschland soll eingeflogen werden. Was zu diesem Zeitpunkt niemand ahnt: Minton hat die Senatsangestellte kurz vorher genauso geschmiert, wie er das mit seinen „Hauptzeugen“ gemacht hat. Sie stehen alle in irgendeiner Form auf der Lohnliste seiner Organisationen. Caberta ist Minton die stolze Summe von 75.000 Dollar wert.
22. Juli 2000:
Bei damals fast 155.000 Mark „Privatdarlehen“, wie der Vorgang bei der späteren Aufdeckung nachdeklariert wird, fällt es Ursula Caberta nicht schwer, auch noch die kostenlose Luxusreise in den Sunshine State Florida obendrauf zu packen. Als kenntnisreiche Vertreterin des Innensenats Hamburg steht sie Mintons Prozessstrategie eine Woche lang zur Verfügung. Sie beteiligt sich an einer Pressekonferenz für Mintons Belange ebenso wie an einer Demonstration Mintons gegen Scientology, seine Prozessgegner.
25. Juli 2000:
Die Bombe platzt im Rahmen einer eidlichen Einvernahme Cabertas in den USA: „Bob Minton hat mir ein Darlehen gegeben“, gibt die Senatsangestellte kleinlaut zu. Einer weiteren Vernehmung in dieser Angelegenheit entzieht sich Ursula Caberta durch ihre überstürzte Flucht zurück nach Hamburg.
14. Sept. 2000:
Die Scientology Kirche stellt Strafantrag gegen Ursula Caberta und Robert Minton wegen Vorteilsnahme/ Vorteilsgewährung, Bestechung und Geldwäsche (Az. 5701 Js 121/00). Das Verfahren läuft bis zum heutigen Tag.
29. Jan. 2001:
In einer Internet-Mitteilung kommentiert Minton das Ergebnis eines baubehördlichen Genehmigungsverfahrens der Scientology Kirche Hamburg. Der Schluss drängt sich auf, dass Caberta ihn aktuell mit Hamburger Behörden-Interna versorgt, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen.
28. Mai 2001:
Innensenator Hartmuth Wrocklage, der Caberta bis zuletzt protegiert, muss wegen des Vorwurfs der Parteibuchwirtschaft seinen Hut nehmen.
25. Juli 2001:
In einem Schadenersatzverfahren gegen Caberta ordnet das zuständige amerikanische Gericht für diesen Tag und den folgenden eine eidliche Vernehmung von Ursula Caberta im US-Konsulat in Hamburg an. Cabertas Verteidigung, sie würde als Regierungsangestellte unter Immunität stehen, folgen die US-Richter nicht. Immunität schützt nach amerikanischem Recht nicht bei Verdacht auf illegale Handlungen, die naturgemäß außerhalb des behördlichen Mandats liegen. Eine Vernehmung zu dem „Darlehen“ zwischen Caberta und Robert Minton lassen die Richter deshalb ausdrücklich zu. Caberta erscheint erst am Folgetag und verweigert alle sachdienlichen Aussagen zu finanziellen Zuwendungen seitens Robert Minton. Aussagen zu dieser Thematik, argumentiert ihr Anwalt, könnten ein Strafverfahren gegen seine Mandantin zur Folge haben.
24. Okt. 2001:
Cabertas Anwalt erklärt dem amerikanischen Gericht gegenüber, dass seine Mandantin keine Kontounterlagen mehr aus dem Jahre 2000 hätte und Zahlungen von Robert Minton, sollten sie jemals erfolgt sein, nicht mehr nachvollzogen werden könnten (siehe Artikel auf Seite 4 oben).
25. Feb. 2002:
Erneute Vorladung nach Florida. Ursula Caberta erscheint nicht. Die Scheckkopie taucht auf. Sie belegt, dass die Senatsangestellte und ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete beide Hände weit aufgehalten hat – um sie danach in Unschuld zu waschen. Damit ist jetzt wohl Schluss.
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