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FREIHEIT: Scientology in Schweden endgültig als Religion anerkannt
 
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Letzter Schuss vor den Bug?

US-Handelsbeauftragte wertet deutsche „Sektenfilter“ als klare Diskriminierung in internationalen Handelsbeziehungen

Schwerer Dämpfer für Berufsdiskriminierer: Die Hamburger Innensenatsangestellte Ursula Caberta (rechts) und Bayerns Innenminister Günther Beckstein (unten) gehören zu den eifrigsten Verfechtern des „Sektenfilters“.

Das „Büro des Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten von Amerika“ mußte offenbar nicht lange überlegen: Im Zusammenhang mit der menschenrechtswidrigen Behandlung von Scientologen setzte es Deutschland Anfang Mai auf die „Watch List“ – die Liste derjenigen Länder, die sich bei der Auftragsvergabe an amerikanische Firmen diskriminierender Praktiken bedienen. Ein einmaliger Vorgang – und ein weiterer schwerer Schlag gegen bundesdeutsche Berufsdiskriminierer sowohl im staatlichen wie auch im privatwirtschaftlichen Sektor.

Charlene Barshefsky, US-Handelsbeauftragte und als solche direkt dem Büro des US-Präsidenten unterstellt, vertritt die Vereinigten Staaten in ihren internationalen Handelsbeziehungen und kann über den Sitz der USA in der Welthandelsorganisation (WTO) die Unterbindung der Verletzung von Handelsvereinbarungen verlangen. Die WTO, der auch die Bundesrepublik angehört, ist maßgebend, wenn es um die Verhängung von Sanktionen gegen Länder geht, die den Bestimmungen internationaler Handelsabkommen nicht Folge leisten.

Deutschland jedenfalls steht jetzt an prominenter Stelle in einem der insgesamt drei jährlichen Berichte der US-Handelsbeauftragten, in denen diejenigen Länder an den Pranger gestellt werden, deren wirtschaftliches Gebaren im internationalen Raum diskriminierend ist und amerikanische Firmen benachteiligt.

Auf heftige Kritik stößt dabei die Vorgehensweise der deutschen Regierung, Verträge in der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand von der Unterzeichnung eines sogenannten „Sektenfilters“ abhängig zu machen, einer Erklärung, in der man sich von einer Religion – im vorliegenden Fall Scientology – distanzieren soll (siehe Erklärung Kasten rechts). Stellenweise, so Charlene Barshefsky, sei dieses Vorgehen sogar in der Privatwirtschaft anzutreffen.

Der Bericht führt weltweit nur fünf andere Länder an, die in der Auftragsvergabe diskriminierende Wege gehen und stellt eindeutig eine verschärfte Gangart der Amerikaner gegen den menschenrechtswidrigen staatlichen Umgang mit Scientologen in Deutschland dar.

Fortgesetzte Kritik aus den USA an diesem Umgang ist indes nicht neu. Neben zahlreichen internationalen Menschenrechtsorganisationen verurteilt auch das US-Außenministerium in seinem jährlichen Menschenrechtsbericht regelmäßig die massive Benachteiligung von Scientologen – wohlgemerkt seit 1993!

Speziell aber die bundesdeutschen „Sektenfilter“ stießen von Anfang an auf Empörung. Eine Vertreterin des amerikanischen Außenministeriums brachte es Ende 1999 auf den Punkt, als sie eine Anfrage eines amerikanischen Senators dahingehend beantwortete, daß man über den Gebrauch von „Sektenfiltern“ in Deutschland „bestürzt“ sei und daß es eine „eindeutig diskriminierende Praxis“ sei, an deren Beendigung man weiter arbeiten werde.

Mit dem jetzigen Schritt geht die Clinton-Administration bereits deutlich über bloße Kritik und scharfe Worte hinaus. Die „Watch List“ reflektiert die berechtigte Ansicht der amerikanischen Regierung, daß bestimmte willkürliche und daher diskriminierende Praktiken die Handelsinteressen der USA beeinträchtigen können oder es bereits tun – wie das bei „Sektenfiltern“ zweifelsohne der Fall ist. Bereits dieser Umstand alleine kann die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten in vielerlei Hinsicht beeinträchtigen – erst recht dann, wenn ihm nicht schnell abgeholfen wird.

Charlene Barshefsky führt in ihrem Jahresbericht auch aus, daß die amerikanische Regierung bereits seit dem Zeitpunkt, an dem sie von der Verwendung von „Sektenfiltern“ erfahren hatte, gegenüber der deutschen Bundesregierung ihre „Beunruhigung“ über diese Praktik zum Ausdruck bringt und „auch weiterhin auf die Aufhebung dieser diskriminierenden Richtlinie dringen wird“. Verantwortlich für die Streuung des ebenso menschenverachtenden wie menschenrechtswidrigen „Filters“ in Deutschland sind vor allem der bayerische Innenminister Günther Beckstein und die Hamburger Innensenatsangestellte Ursula Caberta. Beide zeigten bislang nicht die geringste Einsicht oder gar Unrechtsbewußtsein.

Reverend Heber Jentzsch, Präsident der Church of Scientology International, nannte die Aufnahme Deutschlands in den Bericht der US-Handelsbeauftragten eine „klare Verurteilung der Absicht bestimmter deutscher Politiker und Regierungsbeamter, amerikanischen wie deutschen Staatsangehörigen durch die Umsetzung dieser unsäglichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungspolitik Schaden zuzufügen“.

Heber Jentzsch weiter: „Deutschland steht eindeutig in der Pflicht, in diesem neuen Jahrhundert in menschenrechtlichen Belangen mit gutem Beispiel voranzugehen. Ein Anfang wäre die Aufhebung diskriminierender Praktiken, die letztlich nur ihrem Ruf als Demokratie Schaden zufügen.“

Die Aufhebung solcher „Richtlinien“ ist auch dringend nötig, blickt man auf die Details der gegenwärtigen Entwicklung. Der Tatsache, daß die deutschen „Sektenfilter“ jetzt offiziell Teil des „Jahresberichts über Diskriminierung im Bereich der Auftragsvergabe durch ausländische Regierungen“ sind, kommt nämlich durchaus ernstzunehmende Bedeutung zu. Gemäß Executive Order 13116, unterzeichnet von Präsident Clinton am 31. März 1999, bedeutet eine Aufnahme in den Bericht, daß ein Land „im Bereich der Auftragsvergabe ein bedeutsames Muster der Diskriminierung oder eine diskriminierende Praktik gegenüber Produkten oder Dienstleistungen aus den USA aufrecht erhält, die einen meßbaren Schaden für US-Firmen bewirkt ...“

Auszugsweise steht im Bericht der US-Handelsbeauftragten dann auch zu lesen:

„Durch die Bundesregierung herausgegebene Richtlinien geben Anlaß zu der Sorge, daß bei deutschen Stellen ein Diskriminierungspotential gegenüber US-Firmen im Bereich der Auftragsvergabe besteht ... [Aufgrund des „Sektenfilters] mußte sich bisher mindestens ein großer US-Lieferant einem Qualifikationsprozeß unterziehen, der wesentlich umfangreicher war als bei der Konkurrenz.“

Um wen es sich bei dem „US-Lieferanten“ handelt, konnte erst kürzlich zahlreichen Zeitungen entnommen werden: die Weltfirma Microsoft.

Neben der Hamburger Innensenatsangestellten Ursula Caberta hatte nämlich Anfang des Jahres vor allem das bayerische Innenministerium unter Minister Beckstein versucht, eine Kampagne zur wirtschaftlichen Ausgrenzung des neuen Microsoft-Betriebssystems Windows 2000 zu inszenieren, ausschließlich aus dem Grund, weil Teile des Betriebssystems aus der Zusammenarbeit zwischen Microsoft und einer amerikanischen Zulieferfirma stammen, deren Besitzer Mitglied der Scientology Kirche ist.

Für Microsoft natürlich kein Problem, für den Synodalen Beckstein dagegen Grund genug, seine Politik der Sippenhaft gleich noch auf amerikanische Wirtschaftspartner auszuweiten.

Politische Richtlinien, die Menschen ausschließlich wegen ihrer Religionszugehörigkeit diskriminieren, sind nach den Vorgaben internationaler Menschenrechtsabkommen und nicht zuletzt auch nach den Vorgaben des deutschen Grundgesetzes schlichtweg menschenrechtswidrig. Man sollte darüber hinaus eigentlich meinen, daß allein schon bloße Vernunft diese Sichtweise tragen sollte, auch ohne Hinweis auf einschlägige Abkommen und Gesetze.

„Sektenfilter“ jedenfalls sind nichts anderes als ein staatliches Instrument zur Ausgrenzung, zur Existenzbedrohung, in nicht wenigen Fällen sogar der Existenzvernichtung – ein für eine pluralistische Gesellschaft, die sich auf dem Boden rechtsstaatlicher Grundprinzipien bewegen will, unhaltbarer Zustand. Es ist jedenfalls an der Zeit, daß einsichtige Politiker das Ruder übernehmen – und es aus eigener Kraft herumdrehen, solange das noch möglich ist.
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