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in sogenannter „Sektenfilter“ – beschönigend auch als „Schutzerklärung“ im Umlauf – ist eine Erklärung, in der jemand als Voraussetzung für eine Anstellung oder Mitgliedschaft unterschriftlich bestätigen muß, in keinerlei Kontakt zu einer willkürlich gewählten Religionsgemeinschaft – im vorliegenden Fall die Scientology Kirche – zu stehen, bzw. in welcher er erklärt, deren Lehren abzulehnen und nicht an ihren Schulungen teilgenommen zu haben noch jemals teilzunehmen.
Wenn diese Begriffsbestimmung Erinnerungen an den Geschichtsunterricht wecken sollte, dann nicht ohne Grund.
Ein Betroffener, der eine solche Erklärung nicht unterschreibt, kommt für die jeweilige Position in der Arbeitswelt oder für eine behördliche Stellung oder für Aufträge der öffentlichen Hand allein wegen seiner Glaubenszugehörigkeit nicht mehr in Frage und wird quasi „herausgefiltert“.
Ist der „Filter“ erst einmal weit verbreitet, erfüllt er die zusätzliche, gewollte Funktion, andere Menschen – angesichts der zu erwartenden wirtschaftlichen oder beruflichen Nachteile für den Einzelnen – von der Mitgliedschaft in der jeweiligen Religionsgemeinschaft abzuhalten.
Staatliche Stellen oder auch Wirtschaftsunternehmen, die solche „Filter“ verwenden, greifen unmittelbar in die religiös-weltanschauliche Wahl des einzelnen Bürgers ein und verbinden einen wirtschaftlichen Zwang (Vorteil oder Nachteil) mit seiner privaten Entscheidung. Derartiges Handeln, egal von welcher Seite, erfüllt den Tatbestand der Nötigung und ist letztlich kriminell.
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