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Die unglaubliche Laufbahn der Ursula Caberta y Diaz
ie mit Millionen an Steuergeldern finanzierte Diskriminierung von Scientologen entwickelt sich immer mehr zum Flop. Seit rund zehn Jahren strickt die Hamburger Senatsangestellte Ursula Caberta mit am eifrigsten an einem Netz aus Lügen, Verdrehungen und Intrigen. Inzwischen aber richtet sich das Scheinwerferlicht auf ihre eigene Person. Die derzeit laufenden Ermittlungen wegen massivem Korruptionsverdacht sind nur das letzte Glied einer langen Kette von Skandalen, Unaufrichtigkeiten und kostspieligen Entgleisungen.
Die folgende chronologische Auswahl zeigt deutlich, dass die Hamburger Berufsinquisitorin ihren Religions-Rassismus mit System betreibt:
1992: Ursula Caberta co-initiiert als Bürgerschaftsabgeordnete eine Pressekonferenz, auf der sie gleich die Weichen für ihr zukünftiges Verhältnis zu den Menschenrechten stellt. In einem Forderungskatalog für die Medien wird allen Ernstes angeregt, Scientologen vor Sondergerichte zu stellen, rechtskräftige Urteile zu „revidieren“ und Ausnahmegesetze für Scientologen einzuführen. Sie selbst will, wie sie in der Freimütigkeit eines Diktators bekennt, „die Scientologen aus Deutschland vertreiben“. Gleichzeitig forciert sie die Gründung einer „Arbeitsgruppe Scientology“ in der Innenbehörde, die gegen Ende 1992 ins Leben gerufen wird – mit ihr selbst als Leiterin. Die neue Stelle sichert ihr ein bequemes Einkommen, wobei die gesamte Einrichtung den Steuerzahler jährlich rund eine Million Mark kostet (bisher geschätzte 8,000.000 Mark).
1993: In völliger Verkennung des staatlichen Neutralitätsgebots und grundlegender Verfassungswerte schürt Caberta ein Klima der Intoleranz und Verunglimpfung gegen Mitglieder der Scientology Kirche. Seit diesem Zeitpunkt beschäftigen sich auch internationale Menschenrechtsorganisationen wie die International Helsinki Federation, die US-Helsinki-Kommission, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSCE) und die Vereinten Nationen mit den Auswirkungen der von Caberta initiierten und auf Unwahrheiten basierenden staatlichen Diskriminierungskampagne.
Ende 1993 wird der internationalen Scientology Kirche in den USA sowie weiteren 150 Scientology Kirchen und mit ihr verbundenen Körperschaften vollständige Steuerbefreiung gewährt. Nach jahrelangen Untersuchungen kommt die amerikanische Bundesfinanzbehörde IRS zu der Feststellung, dass die Scientology Kirche wegen der ausschließlichen Förderung religiöser Zwecke als gemeinnützig anzuerkennen ist. Cabertas einzige Reaktion besteht darin, diese weitreichende Entscheidung als „Unterwanderung des IRS“ hinzustellen – eine reichlich abstruse Unterstellung, die der IRS in einer offiziellen Presseerklärung widerlegt.
Caberta und ihre Mitstreiter sehen dennoch keine Veranlassung, ihr ebenso diskriminierendes wie auch kostenintensives Wirken zu korrigieren. Schließlich haben sie einen Arbeitsplatz zu verlieren.
1994: Bereits 1991 stellte Caberta willkürlich Strafanzeige gegen Scientology wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Das Verfahren ist, wie amtliche Dokumente später belegen, von vornherein einstellungsreif. Caberta bewirkt dennoch eine drei Jahre dauernde bundesweite Untersuchung, die sie mit immer neuen Verdächtigungen und „Zeugen“ am Leben hält. Mitte 1994 stellt die Oberstaatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren endgültig und vollumfänglich ein. Cabertas Beschwerde wird vom Generalstaatsanwalt abgewiesen. Nicht einer der strafrechtlichen Vorwürfe bleibt bestehen, hundertausende Mark Steuergelder gehen zum Schornstein hinaus. Ein internes Protokoll belegt, dass das mit allen Mitteln in die Länge gezogene Verfahren vor allem der gezielten Rufschädigung von Scientologen dienen soll. (Man könne, wird Caberta dort zitiert, Scientologen als „Kriminelle“ bezeichnen, ohne dass diese sich rechtlich dagegen zur Wehr setzen können, solange das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren andauere...)
1995: Caberta fährt unbeirrt damit fort, garantierte Verfassungsrechte auszuhebeln und die ihr fehlende Sachlichkeit und Unparteilichkeit mit blanker Zerstörungswut wettzumachen. Ihren Schreibtisch räume sie erst, wenn sie „die kleingekriegt hat“, die Scientologen, gibt sie einmal zu Protokoll. Das Hamburger Verwaltungsgericht behält trotzdem klaren Kopf: Ein von Ursula Caberta vehement unterstütztes Verfahren gegen die Scientology Kirche in Hamburg mit dem Ziel der „Vereinsaustragung“ geht verloren. Kosten für die Stadt Hamburg: geschätzte mehrere zehntausend Mark.
1996: Ursula Caberta und ihre Parteigenossin Renate Rennebach, Mitglied der evangelischen Synode in Berlin, verbreiten landesweit eine beispiellose Hysterie über die angebliche Gefahr neuer Religionsgemeinschaften und bewirken schließlich die Einsetzung einer Enquete-Kommission im Bundestag zum Thema „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“. Caberta bringt sich als feste „Sachverständige“ in das Gremium ein. Zahlreiche kleinere Glaubensgemeinschaften sollen zwei Jahre lang „untersucht“ werden. Kurze Zeit später belegen interne Dokumente aus Akteneinsichten, dass Caberta die Enquete für ein in allen Einzelheiten vorgefasstes und von ihr manipuliertes Negativ-Ergebnis instrumentalisieren will.
(Diese Absicht scheitert 1998 schließlich am Votum der hinzugezogenen Wissenschaftler, wonach von den neuen Glaubensgemeinschaften eben nicht die immer wieder behaupteten Gefahren ausgehen. Kosten des wenig rechtsstaatlichen Versuchs: rund 2 Millionen Mark. Treffend beschrieb seinerzeit der „Spiegel“ die Enquete-Initiatoren bei der Arbeit: „Traten die Damen Rennebach und Caberta im Duett auf, fühlte sich ein Zuhörer schon mal an ein ’Exorzismus-Seminar’ erinnert.“.)
Caberta scheut sich in dem ihr eigenen Fanatismus auch nicht, die Vizepräsidentin des deutschen Bundestags bei einer Anhörung vor die Tür zu setzen, weil diese angeblich Kontakte zu Scientologen habe und somit „Spitzel“ sein könnte.
Im gleichen Jahr wird der längst überfällige Zwischenbericht der Caberta-Stelle erst mal eingestampft. Laut Landeskriminalamt enthielt bereits der Entwurf „keine neuen Erkenntnisse in strafrechtlicher Hinsicht“. Bei den vom LKA durchgeführten Ermittlungen sei „wiederholt festgestellt“ worden, dass „Zeugen in entscheidenden Punkten die Unwahrheit gesagt“ hätten.
1997: Im Juni stellt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, wie voraussehbar, das letzte in Deutschland noch anhängige Ermittlungsverfahren gegen die Scientology Kirche ein. Caberta arbeitet aber bereits seit 1996 an einer „Lösung“ des Umstands, dass sämtliche von ihr initiierten oder mitgetragenen Kriminalisierungsversuche scheitern. Um ihren Arbeitsplatz und die Gerüchte um Scientology aufrecht erhalten zu können, verlangt sie, dass der Verfassungsschutz das „Problem“ übernimmt. Nur wenige Tage nach der Stuttgarter Einstellungsverfügung beginnt dieser dann auch tatsächlich mit der vorläufigen Beobachtung von Scientology. (Auch die bisher vier Jahre dauernde Beobachtung durch den Verfassungsschutz förderte keinen Beleg für die von Caberta behaupteten Vorwürfe zutage, erst recht nicht für Straftatbestände. Die Kosten dürften auch in diesem Fall in die Millionen gehen.)
Kurz darauf schlägt das Bundesverwaltungsgericht in Berlin eine großflächige Schneise in Cabertas Märchenwald, in dem auch immer wieder das Argument der „wirtschaftlichen Betätigung“ der als Vereine organisierten Scientology Gliederungen bemüht wird. Die Leistungen der Scientology Kirche gegenüber ihren Mitgliedern, so das Bundesgericht in letzter Instanz, sind im Regelfall keine unternehmerischen Leistungen, sondern ideelle. Andere Gerichte in anhängigen Verfahren schließen sich dieser Auffassung an. Cabertas Aktionismus entpuppt sich einmal mehr als teure Irreführung der Öffentlichkeit.
1998: Die Diskriminierungspolitik aus Cabertas Amtsstube macht auch vor Kindern nicht Halt. Einige Eltern aus Hamburg bringen ihre Kinder in eine Privatschule hinter der dänischen Grenze – nicht zuletzt, um sie vor Übergriffen zu schützen, die im Zuge der Caberta-initiierten Verunglimpfungskampagne eher zur Regel als zur Ausnahme werden. Die Hamburger Innensenatsangestellte aber stellt den Kindern unbeirrt weiter nach. Sie fährt persönlich nach Dänemark und hält dort „Aufklärungsveranstaltungen“ über deren Schule. Erst das dänische Erziehungsministerium stoppt den Wahn. Nach Prüfung des Unterrichts, in welchem der staatliche Lehrstoff nach der Studiermethodik L. Ron Hubbards gelehrt wird, erkennt sie die Privatschule offiziell an. Caberta zieht sich verärgert zurück.
Diese und ähnliche Praktiken würdigt überzeugend das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil AZ: 7 U 128/97, das ebenfalls im Jahre 1998 gefällt wird. Dort muss sich Ursula Caberta endgültig ins Stammbuch schreiben lassen, dass sie die von der Scientology Kirche gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht untersagen lassen könne: Missachtung des Grundgesetzes, Verletzung der Menschenrechtskonvention ebenso wie des staatlichen Neutralitätsgebots in Bezug auf Religion und Weltanschauung, Amtsmissbrauch, Verletzung des Datenschutzgesetzes und widerrechtlicher Aufruf zum Boykott. Eine solche Einschätzung habe sie hinzunehmen, zumal – so das Gericht – es „hinreichende sachliche Anknüpfungspunkte“ gebe. Seither muss sie sich ebenfalls die Bezeichnung „Menschenrechtsverletzerin“ offiziell gefallen lassen. Mit dem Urteil scheitert Cabertas Berufung gegen eine gleichlautende Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Kosten des Rechtsstreits für die Stadt Hamburg: Rund 20000 Mark.
1999: Ein eigens von Cabertas Büro entwickelter „Sektenfilter“ zur Ausgrenzung von Andersgläubigen aus Firmen, Vereinen und letztlich allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere aber zur Diskriminierung und Ausgrenzung von Mitgliedern der Scientology Kirche, ruft Jahr für Jahr die namhaftesten internationalen Menschenrechtsgremien auf den Plan. Im Bericht zur internationalen Lage der Religionsfreiheit der US-Regierung heißt es 1999: „... die Verwendung von ’Sektenfiltern’, um Personen allein aufgrund ihrer Glaubensüberzeugungen an der Ausübung ihres Berufs zu hindern, ist eine Verletzung ihrer Rechte sowie auch eine diskriminierende Geschäftspraktik in Deutschland.“
Caberta zeigt keinerlei Unrechtsbewusstsein und keine Einsicht. Sie reist weiter durch die Lande und drängt Geschäftsführern von Firmen und Industrie- und Handelskammern ein rechtswidriges Werkzeug auf, das in buchstäblich Dutzenden von internationalen Menschenrechtsberichten verurteilt wird. Wieviel dieses maßlose Treiben wirklich kostet, auch mit Hinblick auf das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland, kann nur vermutet werden.
Ende 1999 folgt ein schwerer Schlag für die professionelle Exorzistin: Mitten in der Innenstadt von Hamburg bezieht die Scientology Kirche ein neues Kirchengebäude, das mit 3000m2 Nutzfläche dreimal so groß ist wie die früheren Räumlichkeiten.
2000: Die mächtige Handelsbeauftragte der Regierung der Vereinigten Staaten greift zu verschärften Mitteln, um die von Caberta propagierten ’Sektenfilter’ an den weltwirtschaftlichen Pranger zu stellen. Sie setzt die Bundesrepublik auf die so genannte „Watch List“, eine Liste derjenigen Länder, die sich im Wirtschaftsverkehr mit den Vereinigten Staaten diskriminierender Maßnahmen bedienen.
Gleichzeitig fährt Caberta den roten Teppich der Hamburger Innenbehörde aus, um den international tätigen Finanzhai Robert Minton zu empfangen. Minton ist Prozessgegner der Scientology Kirche in den USA und qualifiziert damit in den Augen Cabertas für einen selbstgestrickten „Menschenrechtspreis“, den sie ihm höchstpersönlich in Leipzig überreicht. Was zu diesem Zeitpunkt noch niemand ahnt: Minton hat der Senatsangestellten eine vermutlich sechsstellige Summe zukommen lassen. Die Bombe platzt im Rahmen einer eidlichen Einvernahme Cabertas in den USA im Juli 2000: „Bob Minton hat mir ein Darlehen gegeben“, gibt die Senatsangestellte kleinlaut zu, nachdem sie am Anfang der Befragung noch scheinheilig meinte: „Wieso sollte Mr. Minton mir Geld geben?“
Die Scientology Kirche erstattet Strafanzeige gegen Robert Minton und Ursula Caberta, u. a. wegen des Verdachts der Vorteilsnahme, der Bestechlichkeit und der Geldwäsche. Gleichzeitig muss sich auch die Generalstaatsanwaltschaft in Genf mit einer Strafanzeige gegen Minton auseinandersetzen. Die Republik Nigeria bezichtigt ihn des Betrugs, der Urkundenfälschung und der Geldwäsche. Er soll als Helfer der früheren Militärdiktatur Milliarden aus dem Land geschleust haben, was er und seine Verbündeten heftig in Abrede stellen.
Cabertas Vorgesetzte versuchen, den Skandal vor der Öffentlichkeit herunterzuspielen.
Im selben Jahr erkennt Schweden die Scientology Kirche an und stellt sie mit den Großkirchen gleich. Die Anerkennung als gemeinnützige und steuerbefreite Körperschaft folgt kurz darauf.
Und während Caberta den Innensenat Hamburgs für ihre grundgesetzwidrigen Zwecke vereinnahmt, stellt das südafrikanische Innenministerium die Eheschließung vor Scientology Geistlichen der staatlichen Zivilehe gleich.
Ende des Jahres schließlich verwirft die deutsche Bundesregierung eine Reihe von Unterstellungen, die Caberta jahrelang unters Volk streute. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag führt die Bundesregierung aus, dass weder Informationen über strafrechtlich relevantes Verhalten der Scientology Kirche oder ihrer Mitglieder in Deutschland vorliegen noch eine – von Caberta behauptete – „Einflussnahme“ in der Wirtschaft festgestellt werden konnte.
2001: Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes wird Mitte des Jahres in Berlin eine Studie von Unternehmen bekannt, die sich geweigert hatten, den von Caberta propagierten „Sektenfilter“ zu unterzeichnen. Die Studie bestätigt nicht nur die Religionseigenschaft von Scientology, sondern deklariert den Caberta-Filter als rechtswidrig. Währenddessen verdichtet sich der Korruptionsverdacht gegen Caberta immer mehr. Aus einer Internet-Mitteilung Mintons kann möglicherweise der Schluss gezogen werden, dass Caberta ihn aktuell mit Hamburger Behörden-Interna versorgt, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen.
Im Mai 2001 muss Innensenator Wrocklage, der Caberta bis zuletzt protegiert hat, wegen des Vorwurfs der Parteibuchwirtschaft seinen Hut nehmen.
Caberta bleibt weiterhin auf ihrem sinkenden Schiff.
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