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Freedom

Öffentliche Anerkennung
Scientology als Religion anerkannt

Gemeinnütziger Status der Scientology-Kirchen unterstützt Realisierung von Sozialprogrammen


Mit wehenden Fahnen begrüßen die Scientology-Kirchen das Jahr 2003, findet doch ihre Gemeinnützigkeit in der Europäischen Gemeinschaft und weltweit Anerkennung.

Schon in der Vergangenheit hatten Religionen in ihren Anfängen schwere Prüfungen zu bestehen. Wie vor zweitausend Jahren dem Christentum gegenüber, sind Menschen neuen Ideen gegenüber oft skeptisch oder intolerant. Nicht anders war das Los von Scientology und anderen heutigen Bewegungen in Europa. Im Gegensatz zu vergangenen Zeitaltern, in denen gegen neue Religionen mit Feuer und Schwert vorgegangen wurde, spielen sich die heutigen Kontroversen meist in den Hallen der Justiz auf der Grundlage der Gesetze ab, die aus der Erfahrung der Vergangenheit entstanden sind.

Werden solche Gesetze gewahrt, werden Menschenrechte gestärkt; sind sie doch das eigentliche Fundament der Demokratie: Gleichheit für alle.

„Für alle Scientology-Kirchen bedeutet dies mehr Ressourcen zur Erbringung von Diensten sowie zur Verwirklichung ihrer zahlreichen Sozialprogramme“, sagte Angelika Thonauer, Sprecherin der Scientology-Kirche in Wien. Diese Sozialprogramme umfassen umfangreiche Drogenaufklärungs- und -vorbeugungskampagnen sowie das Programm der Ehrenamtlichen Geistlichen (siehe Titelgeschichte).

Gemeinnütziger Status in Deutschland

Mit Datum vom 17. Dezember 2002 und mit Zustimmung des Bundesfinanzamtes wurde jetzt die Entscheidung des Bundesfinanzgerichts rechtskräftig, die die Steuerbefreiung von zwei Körperschaften der Scientology Kirche anerkannte. Das Finanzgericht entschied am 25. Oktober, dass die zwei Organisationen, Scientology Missions International (SMI) und die International Hubbard Ecclesiastical League of Pastors (IHELP), gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1989 zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland als steuerbefreit anzuerkennen sind. Als die Steuerbehörde die Urteilsbegründung sah, entschied sie sich den Entscheid zu akzeptieren anstatt ihn anzufechten. Die zwei Organisationen, Scientology Missions International (SMI) und die International Hubbard Ecclesiastical League of Pastors (IHELP), hatten 1996 Klage gegen das Bundesamt für Finanzen in Köln wegen Ablehnung ihrer Anträge eingereicht.


Das Finanzgericht stellte fest, dass SMI und IHELP unter das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten fallen, da sie von der amerikanischen Regierung als religiöse und wohltätige Organisationen und daher als steuerbefreit anerkannt worden waren. Das Gericht stellte insbesondere klar, dass es dem Bundesamt für Finanzen gemäß dem Abkommen nicht möglich sei, die Steuerbefreiung der beiden Organisationen durch die US-Steuerbehörde zu ignorieren.

In der vorherigen Ablehnung des Bundesfinanzamts hatte sich die Behörde geweigert, die Fakten der Steuerbefreiung der beiden Organisationen in den USA auch nur in Betracht zu ziehen, geschweige denn, ihnen Rechnung zu tragen. Die Behörde sträubte sich ebenfalls, die umfassenden und eingehenden Prüfungen, dem sich die beiden Organisationen als auch die Church of Scientology International als Teil des Anerkennungsprozederes in den USA unterziehen mussten, auch nur zur Kenntnis zu nehmen.

Stattdessen bezog sich das Bundesfinanzamt ausschließlich auf eine Negativentscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1995, das Mitte Oktober 2002 aufgehoben wurde. In dem Urteil heißt es, dass hauptamtlich tätige Mitglieder der Scientology-Kirche „einer ideellen Zielsetzung folgen und spirituelle Vervollkommnung durch die Lehre der Scientology“ anstreben und in der Kirche daher kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer Verhältnis vorliege.

SMI – oder Scientology Mission International – ist die Mutterkirche für die Hunderten von Scientology Missionen weltweit. Missionen sind generell kleiner und können im Vergleich zu Scientology-Kirchen nur einen Teil der kirchlichen Dienste geben. IHELP ist eine kirchliche Institution, die Unterstützung und Hilfestellung für die vielen Tausenden von Geistlichen überall auf der Welt zur Verfügung stellt, die religiöse Dienste außerhalb der Scientology-Kirchen geben. Die religiöse Zielsetzung von SMI und IHELP wird durch Abgaben und Lizenzgebühren gedeckt, die sie von Scientology-Missionen oder -Geistlichen erhalten.

Wohlfahrtsstatus für zweitälteste Kirche

Weltweit sind Regierungsstellen und Gerichte zu demselben unvermeidlichen Entscheid des religiösen und gemeinnützigen Status der Scientology-Kirchen gelangt.

Nur eine Woche nach dem Sieg der zwei Scientology-Organisationen in Deutschland anerkannte die höchste Steuerbehörde eines Landes auf der anderen Seite des Erdballs – Neuseeland – die zweitälteste Scientology-Kirche der Welt. In einem Schreiben vom 24. Dezember 2002 wurde die Kirche in Auckland als karitative Organisation mit dem Ziel der Förderung von Religion durch die Steuerbehörde des Landes von der Einkommensteuer befreit.

Während die Scientology-Geistlichen von Neuseeland seit 1974 ermächtigt waren, Trauungen vorzunehmen, wurde in dem steuerbehördlichen Entscheid erstmals festgehalten, dass die Kirche Neuseeland als gemeinnützig und karitativ und somit als von der Steuer befreit erklärt wurde.

Die jüngsten Entscheide in Deutschland und Neuseeland folgen auf eine Reihe bedeutender Urteile und Entscheide für Scientology-Kirchen während der vergangenen zwei Jahre.

Holland


Nach einem intensiven Studium des Status, der Schriften und der Tätigkeiten der Scientology-Kirche in Holland folgerte der Dritte Senat des Amsterdamer Gerichtshofs im Januar 2002, dass die Scientology-Religion dieselbe Behandlung verdiene, die die Regierung anderen Religionen zuteil werden lässt.

Es war Aufgabe des Gerichtes festzustellen, ob die Scientology-Kirche Amsterdam die Kriterien einer gemeinnützigen Organisation nach holländischem Einkommensteuergesetz erfülle. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass die Scientology-Kirche eine für das Allgemeinwohl der Gesellschaft arbeitende Organisation ist. Die Richter betonten, dass die eigentliche Absicht der Unterscheidung zwischen alten und neuen Religionen zum Zwecke der Feststellung ihrer Qualifikation zum Religionsstatus jeder Rechtsgrundlage entbehrt.

Italien

Im Oktober 2000 bestätigte die Steuersektion des Obersten Kassationshofes den religiösen Status und die Rechte der Scientology-Religion und erklärte sie als gemeinnützig und steuerbefreit. Der Gerichtshof erkannte den früheren, ablehnenden Bescheid einer regionalen Steuerbehörde in Mailand als „unzulässig“ und „ungerechtfertigt“.

Schweden

Im März 2000 gewährte die Nationale Justizbehörde den Scientology-Kirchen den Status von Religionsgemeinschaften, nachdem die schwedische Steuerbehörde im November 1999 die Kirche zur gemeinnützigen Organisation mit religiösem Zweck erklärt hatte, die dem Allgemeinwohl dient und deshalb für die Steuerbefreiung qualifiziert.

Schwedens Nationale Justizbehörde für Öffentliche Ländereien und Gelder befand: „Scientology ist eine Religion, die auf den Forschungen, Schriften und Lehren ihres Gründers L. Ron Hubbard basiert. Ihre heiligen Praktiken bestehen aus geistlicher Beratung, genannt Auditing, dem Studieren der Schriften und Andacht ...“

Internationale Anerkennungen

Scientology ist in einer wachsenden Zahl von Ländern als Religion anerkannt, darunter in den Vereinigten Staaten, Venezuela, Australien, Portugal, Kasachstan und Kroatien. International bestätigen und anerkennen Hunderte von Verwaltungs- und Gerichtsentscheiden Scientology als eine religiöse Gemeinschaft.


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