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Auswirkungen auf Österreich

     Diese und andere Erkenntnisse des EGMR sind auch für Österreich von Bedeutung. Im August 1996 hatte nämlich der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) über einen Fall einer Scientologin zu entscheiden, in der sich der OGH auch auf eine Entscheidung der EGMR aus dem Jahre 1993 stützte.

     In dem österreichischen Fall ging es um einen Sorgerechtsstreit. Das Wiener Landesgericht für Zilvilrechtssachen (LG ZRS) hatte einer Mutter das Sorgerecht entzogen, einzig und allein mit der Begründung, daß die Mutter Mitglied der Scientology Kirche ist.

     Eine weitere Grundlage für die diskriminierende Entscheidung war eine Hetz-Broschüre über Scientology, herausgegeben vom Familienministerium. Der OGH hob nach eingehender Prüfung die Entscheidung des LG ZRS auf und bestätige sogar indirekt die Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft. „Eine unterschiedliche Behandlung ist dann diskriminierend, wenn sie nicht durch ein „legitimes Ziel” gerechtfertigt ist und wenn „kein vernüftiges Verhältnis zwischen den eingesetzen Mitteln und den angestrebten Zielen” besteht. Dabei kann eine Entscheidung, die im wesentlichen allein auf einer unterschiedlichen Religionszugehörgkeit als solcher beruht, nicht akzeptiert werden. Die Ansicht des Rekursgerichtes, die Obsorge sei der Mutter schon allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Scientology zu entziehen, widerspricht somit der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und ist gesetzeswidrig”, urteilte der OGH.


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