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     Gross ging im März 1943 an die russische Front und behauptete (auch später vor Gericht), dort bis zum Ende des Krieges geblieben zu sein. Ein Dokument datiert mit November 1944, das erst vor wenigen Jahren in Stasi-Akten in Potsdam gefunden wurde – (einem Aufbewahrungsort für Informationen über Nazi-„Euthanasie”-Programme) – enthüllte jedoch, daß er 1944 mehr als einen Monat Urlaub genommen hatte, um auf der Baumgartner Höhe seinen Vorgesetzten Dr. Illing zu vertreten. Natürlich wurde das Tötungsprogramm in diesem Institut auch während dieser Zeit fortgesetzt, was bedeutet, daß Gross als Urlaubsvertretung des Vorstandes für die in dieser Zeit durchgeführten Tötungen voll zu verantworten wäre.

     Der bereits erwähnte Vorstand des Instituts am Spiegelgrund, Ernst Illing, wurde 1946 im Rahmen der Naziprozesse zum Tode verurteilt und hingerichtet, weil er Hunderte unschuldiger Kinder ermordet hatte.

     Obwohl Gross 1950 unter Anklage der Mittäterschaft am Massenmord vor Gericht gestanden und verurteilt worden war, wurden die Rechtsverfahren in den 50ern und auch die späteren Verfahren in den 80er Jahren eingestellt.

     Die Kommission hat sich seit Jahren bemüht, die Gerichte in Sachen Gross zu aktivieren. „Es ist wirklich an der Zeit, die vorhandenen Informationen über das Wirken von Gross in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu prüfen, und diesen Psychiater zur Verantwortung zu ziehen”, sagt Sandra Krenn, die Sprecherin von CCHR in Österreich.

Fortsetzung...


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